Ist das Bad mit einem separaten Kaltwasserzähler sowie einer elektrischen Entlüftung ausgestattet und sind Wasch- sowie Spülmaschinenanschlüsse in Bad und Küche installiert, liegt eine gehobene Sanitärausstattung vor (IBRRS 2020, 3030; BGB § 558 Abs. 1; AG Münster, Urteil vom 04.06.2020 – 8 C 3158/19).