In Berlin gilt die Mietpreisbremse ab 01.06.15. Ungehemmte Mietforderungen bei Neuvermietung sind damit nicht mehr möglich.
Vermieter dürfen damit nur noch eine Miete verlangen, die maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter hat allerdings das Recht, die im vorherigen Mietverhältnis vereinbarte Miete zu bekommen. Die Deckelung der Mieten gilt vorerst für 5 Jahre.