Mieter haftet nach StVG, sofern E-Bike-Akku in Mietobjekt explodiert  0

Sofern ein E-Bike-Händler einen Akku nachts im eingebauten Zustand auflädt und der Akku währenddessen explodiert, hat der Händler als Mieter dem Vermieter den hierdurch entstandenen Schaden gemäß § 7 StVG zu erstatten (IBRRS 2025, 1228; BGB §§ 241280535; StVG §§ 7, 8).

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