Mangelhaftigkeit bei Fenstern und Rollläden bei fehlender CE- Kennzeichnung  0

Nur das Fehlen der CE- Kennzeichnung an Fenstern und Rollläden allein führt nicht automatisch zur Annahme einer mangelhaften Leistung des Fensterbauers (IBRRS 2018, 3017; BGB § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 – 2 U 58/18; vorhergehend: LG Oldenburg, 03.05.2018 – 17 O 1280/17).

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