Mangelhafter Parkettboden  0

Wird bei dem Hauseigentümer ein Parkettboden eingebaut, der sich später als mangelhaft erweist, kann dieser vom Verkäufer sämtliche Kosten erstattet verlangen, die zur Behebung des Mangels notwendig sind. Zeigt sich erst mithilfe eines Sachverständigengutachten, dass die Art der Verlegung des Parkettbodens ungeeignet war, kann auch die Erstattung der von dem Käufer gezahlten Sachverständigenkosten verlangt werden (Urteil vom 30.04.14, VIII 275/13; NJW 2014, 2351)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.