Makler muss Entschädigung zahlen, sofern Interessent bei Wohnungssuche diskriminiert wurde  0

Benachteiligt der Immobilienmakler einen Mietinteressenten bei der Wohnungssuche aufgrund dessen ethnischen Herkunft, haftet dieser auf Schadensersatz (IBRRS 2026, 0201; AGG § 19 Abs. 3, § 21 Abs. 2 Satz 3, § 22; LG Darmstadt, Urteil vom 11.04.2025 – 24 S 92/23
vorhergehend: AG Groß-Gerau, 17.10.2023 – 61 C 57/23; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 29.01.2026 – I ZR 129/25).

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