Ein Grundstückseigentümer kann auch noch nach Jahrzehnten Leitungen, die vom Nachbargrundstück durch sein Grundstück verlegt wurden, beseitigen lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass kein Leitungsrecht für den Nachbarn im Grundbuch eingetragen wurde.
Wird ein Stromkabel mit Einverständnis des Nachbarn auf dessen Grundstück verlegt, so kann der neue Eigentümer, wenn das Grundstück des Nachbarn nach Jahrzehnten verkauft wurde, die Entfernung der Stromleitung verlangen (BGH, Urteil vom 16.05.14, V ZR 161/ 13, Das Grundeigentum 2014, 1055).