Eine leise brummende Heizung ist kein Minderungsgrund. Solche Betriebsgeräusche, wie auch andere typische Umweltgeräusche seien als permanenter Begleiter im Alltag des Lebens in einem Einfamilienhaus hinzunehmen.
Das Amtsgericht Hannover befand, dass nicht jedes noch so geringe Geräusch eine Mietminderung rechtfertige. Erst wenn die in der DIN 4109 festgelegten Pegel für haustechnische Anlagen überschritten seien, sei ein solcher Schritt denkbar (AG Hannover, 412 C 8478/13).