Kurzarbeit rechtfertigt keinen vollständigen Einbehalt der Miete  0

Der Einkommensrückgang durch Kurzarbeit rechtfertigt unter keinen Umständen den Einbehalt der vollständigen Miete (LG Hanau, Beschluss vom 11.01.2021 – 2 S 105/20; vorhergehend:
AG Hanau, Urteil vom 31.07.2020 – 32 C 136/20 ( ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2, IBRRS 2022, 0957).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.