In einer Entscheidung des AG Berlin- Charlottenburg hatten sich Mieter über Lärm in der Gartenanlage beklagt.
Der zuständige Objektbetreuer der Wohnungsbaugesellschaft reagierte allerdings nicht. Daraufhin bezeichneten die Mieter diesen in einem Fax als faul. Außerdem bezeichneten sie über Facebook eine Mitarbeiterin Wohnungsbaugesellschaft als „talentfreie Abrissbirne“.
Das Gericht wies die darauf folgende Kündigung der Wohnungsbaugesellschaft als zurück. Die Beleidigungen der Mieter seien nicht schwerwiegend. Eine Vertragsfortsetzung sei erst unzumutbar, wenn wenn die Beleidigungen wiederholt ausgesprochen würden. In diesem Fall sei der Kündigung allerdings eine Abmahnung vorzuschalten (AG Berlin- Charlottenburg, 216 C 461/ 14).
Wenn auch Sie Ihren Vermieter beleidigt haben und nicht wissen, ob Sie überreagiert haben, wenden Sie sich am besten im Rahmen einer Erstberatung an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.