Kosten eines Bauprozesses als außergewöhnliche Belastungen?  0

Baumängel sind nicht unüblich und sind daher nicht geeignet, die Einkommensteuer zu ermäßigen.
Daher können Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen moniert werden (BFH, Urteil vom 10.03.2016 – VI R 80/14
vorhergehend: FG Niedersachsen, 29.10.2014 – 9 K 245/11)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.