Keine Wasserversorgung durch Drainagerohre  0

Nicht der Wasserversorgung dienen im Außenbereich um ein Gebäude herum verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten. Keinen Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung stellt daher aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser dar.

Bezüglich der Beratungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung siehe IBRRS 2021, 0429; VVG § 6 Abs. 1, 5 ;
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 – 8 U 3271/20
vorhergehend: LG Amberg, 25.09.2020 – 24 O 1244/19).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.