Keine Sollbeschaffenheit in Bezug auf Wohnflächenangabe  0

Die Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag dient nicht zur Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts, sondern nur für dessen Beschreibung, wenn in den der Quadratmeterangabe unmittel­bar anschließenden beiden Sätzen klargestellt wird, dass die Quadratmeterangabe nicht zur Festlegung des Miet­gegenstands dient, sondern sich der räumliche Umfang der Mietsache aus der vorstehenden Angabe der Mieträume ergibt (IBRRS 2021, 1696; BGB §§ 305b307 Abs. 1 Satz 2, § 536 Abs. 1; AG Hamburg, Urteil vom 22.12.2020 – 25a C 312/20).

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