Keine separate Kündigung der Garage bei einheitlichem Mietvertrag  0

Die Kündigung einer Garage in einem einheitlichen Mietvertrag ist selbst dann unzulässig, wenn der Mietvertrag eine AGB- Regelung enthält, wonach das Mietverhältnis über die Garage gesondert gekündigt werden kann.

 

Entsprechende Klauseln innerhalb einer Vielzahl von Regelungen vorformulierter Mietverträge verstößt gegen § 305 c BGB und ist nicht ausreichend (BGB §§ 305c, 535, 546; AG Schwelm, Urteil vom 16.02.2017 – 27 C 228/16).

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