Keine Rückbaupflicht ohne Nachteile  0

Der Austausch einer Stahltür gegen eine verglaste Kunststoff- Eingangstür, als auch der Abbau von Fenstergittern stellen keine Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG dar, soweit sich sowohl die verglaste Eingangstür als auch die nicht mehr mit einem Gitter versehenen Fenster einheitlich und harmonisch in das Gesamtbild der zum Hof gelegenen Fassade einfügen und zudem das Mauerwerk hierbei nicht beeinträchtigen (BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 22 Abs. 1; LG Hamburg, Urteil vom 01.03.2017 – 318 S 62/16; vorhergehend: AG Hamburg- Wandsbek, 24.05.2016 – 750 C 38/15).

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