Im Rahmen des Vollzugs einer Auflassung im Grundbuch muss das Grundbuchamt eine im Rahmen des Kaufvertrages zugesicherte Lastenfreiheit nicht prüfen (IBRRS 2026, 0779; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2025 – 12 Wx 41/25 (GBO §§ 20, 71).
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