Bei pauschaler Auferlegung der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten auf den Sondereigentümer können solche Maßnahmen nicht umfasst sein, die auf die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden und gleichzeitig auf die Instandsetzung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes gerichtet sind (IBRRS 2021, 0868; BGB § 823; WEG § 16 Abs. 2; AG Pinneberg, Urteil vom 29.09.2020 – 60 C 43/16).