keine fristlose Kündigung bei vertragswidriger Tierhaltung  0

Sofern von einem Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen ausgehen rechtfertigt eine vertragswidrige Hundehaltung keine fristlose Kündigung (IBRRS 2021, 0882; BGB § 543; LG Hanau, Beschluss vom 28.12.2020 – 8 T 29/20
vorhergehend: AG Hanau, 30.03.2020 – 32 C 319/19).

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