Wird in einem notariellen Kaufvertrag zwischen den Parteien über ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück vereinbart, dass bei mangelnder Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist ohne Mahnung Verzug eintritt, kann der Käufer gegenüber dem Zinsanspruch des Verkäufers nicht gemäß § 288 Abs. 1 BGB mindernd entgegenhalten, dass dem Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrags die Mieterträge bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zustehen; OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2024 – 22 U 53/24; BGB §§ 286, 288; IBRRS 2024, 3085; vorhergehend: LG Dortmund, 21.03.2024 – 1 O 199/23).