Keine Beschlusskompetenz für die Einführung von Vertragsstrafen  0

§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen.
Mangels Beschlusskompetenz ist ein hierauf bezogener Mehrheitsbeschluss nichtig (IBRRS 2019, 1362; WEG § 21 Abs. 7; BGH, Urteil vom 22.03.2019 – V ZR 105/18; vorhergehend: LG Köln, Urteil vom 26.04.2018 – 29 S 239/17; AG Bonn, 06.09.2017 – 27 C 136/16).

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