Kein Teilurteil bei Gefahr widersprechender Entscheidungen  0

Entscheidet das Gericht lediglich über einen Zahlungsantrag, ohne zugleich durch (Teil-)Endurteil über den Feststellungsantrag zu entscheiden, handelt es sich nicht um ein reines Grundurteil, sondern um ein Grund- und Teilurteil.

 

Dieses ist als Teilurteil dann unzulässig, wenn mit ihm die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen verbunden ist (OLG München, Urteil vom 30.11.2017 – 23 U 874/17; IBRRS 2018, 1630).

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