Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung bei Verletzung des Bauherrn  0

Fordert der Auftraggeber aufgrund einer Verletzung durch einen Stromschlag, den dieser sich an einem nicht abgedeckten Durchlauferhitzer zugezogen hat, vom Auftragnehmer Schadensersatz, hat der Auftraggeber darzulegen und zu beweisen, dass der Unfall auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.

Sind die Einzelheiten des Unfallgeschehens nicht aufklärbar, geht das zu Lasten des Auftraggebers (IBRRS 2019, 3925; BGB § 280 Abs. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018 – 23 U 140/16
vorhergehend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2018 – 23 U 140/16
LG Düsseldorf, 26.10.2016 – 16 O 204/15
nachfolgend: BGH, Beschluss vom 10.07.2019 – VII ZR 124/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

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