Kein Mangel, soweit die Herstellervorgaben eingehalten sind  0

Ein Werkmangel ist zu verneinen, soweit die Herstellervorgaben eingehalten wurden und die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine höheren Anforderungen an das Werk stellen (IBRRS 2018, 3892; VOB/B § 13 Abs. 7; OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2018 – 12 U 20/18; vorhergehend: LG Bochum, 04.01.2018 – 1 O 110/16).

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