Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin gehören Baustellen in Großstädten zum allgemeines Lebensrisiko.
In dem entschiedenen Fall wurde in einem dicht besiedelten Viertel ein einstöckiges Gebäude abgerissen. Der Mieter habe damit rechnen müssen, dass dort ein bald ein größeres Haus gebaut werde, weswegen er nicht zur Mietminderung berechtigt gewesen sei (LG Berlin, Az. 67 S 465/12).