Ein 89-jähriger alleinstehender Mieter darf auf unbestimmte Dauer in seiner Mietwohnung bleiben, wenn er im Fall einer Räumungspflicht nach einer Eigenbedarfskündigung selbstmordgefährdet ist (Härtegrund) (IBRRS 2019, 4127; BGB §§ 546, 574; AG München, Urteil vom 22.11.2019 – 411 C 19436/18).