Kein Ausschluss des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek  0

Der in bauvertraglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Ausschluss des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam (LG Berlin, Beschluss vom 04.06.2015 – 104 O 42/1).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.