Kein Anspruch des Miteigentümers auf Eigentümerverzeichnis nebst Wohnanschriften gegenüber Grundbuchamt  0

Der einzelne Wohnungseigentümer einer WEG hat gegenüber das Grundbuchamt keinen Anspruch darauf, dass dieses ein Eigentümerverzeichnis führt, welches deren Wohnanschriften enthält, und dass diesem ein solches Verzeichnis zugänglich gemacht wird (IBRRS 2023, 1399; GBO § 12a Abs. 1 Satz 1, 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2022 – 12 Wx 19/22).

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