Kausalität für Beschlussanfechtung wegen Ladungsmangel erforderlich  1

Fenster, auch Dachfenster, einschließlich ihrer Innenseiten sind zwar zwingend Gemeinschaftseigentum. Daher ist grundsätzlich die Gemeinschaft für ihre Reparatur bzw. Sanierung zuständig und hat auch die diesbezüglichen Kosten zu tragen.

 

Allerdings können die Eigentümer durch eine klare und eindeutige Regelung von der Zuordnung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung inklusive Kostentragung abweichen.

 

Wird vermutet, dass ein Ladungsmangel für die angefochtene Entscheidung kausal war, müssen dennoch die Voraussetzungen für die Kausalitätsvermutung schlüssig vortragen werden. Dazu gehört insbesondere, dass der nicht eingeladene Eigentümer gegen den Beschluss gestimmt hätte und/oder das Abstimmungsverhalten der anderen Teilnehmer hätte beeinflussen können.

 

Fechtet der Eigentümer den Beschluss nicht an, spricht Einiges dafür, dass das Abstimmungsergebnis dessenWillen entsprach (WEG § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 24 Abs. 1; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.06.2016 – 29 C 53/15).

1 Comment

Ist das denn wirklich mit der Beschlussanfechtung so einfach? Bei mir ist die Wand nass, wenn es regnet, weil das Fenster nicht richtig dicht ist. Mein Vermieter wollte nun auch eine Entschädigung für den Austausch des Fensters.

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