Kauf- oder Werkvertrag bei Lieferung und Montage einer Standard-Einbauküche  0

In Abgrenzung zum Werkvertragsrecht wird ein Vertrag über Lieferung und Einbau einer serienmäßig hergestellten Einbauküche eher dem Kaufrecht zuzuordnen sein.

Der Verwender erklärt durch das Berufen auf seine AGB im Zivilprozess konkludent, dass die Schadenspauschale angemessen ist (§ 309 Nr. 5a BGB). Gibt der Gegner bezüglich der Anwendbarkeit der AGB keinerlei Erklärung ab, kann dies als unstreitig gelten, siehe § 138 Abs. 3 ZPO (IBRRS 2021, 0143; BGB §§ 145164280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, § 309 Nr. 5a, § 433 Abs. 2, §§ 631650 Satz 1, § 651; ZPO § 138 Abs. 3;
LG Flensburg, Urteil vom 23.03.2018 – 2 O 354/17).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.