Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt müssen Katzen in Mehrfamilienhäusern nicht an die Leine genommen werden. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung sei unzulässig. Eine Katzenhalterin hatte gegen die neugefasste Hausordnung geklagt. Die Hausordnung verpflichtete sie, ihre Katze im Treppenhaus und auf den Freiflächen an der Leine zu führen.
Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt ist es hingegen völlig ausreichend, wenn die Hausordnung anordnet, dass der Katzenhalter eventuelle Verschmutzungen zu beseitigen hat. Davon abgesehen könne ohnehin nicht ausgeschlossen werden, dass nicht angeleinte Katzen aus der Nachbarschaft unliebsame Spuren hinterlassen (Az. 3 C 2891/14).