Kann der Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?  0

Nur in Ausnahmefällen kann die Verwalterzustimmung allein wegen der Rechtsform der Erwerberin in Form einer UG (haftungsbeschränkt) verweigert werden.

 

Allerdings kann Verweigerung der Zustimmung mit bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Geschäftsführers der Erwerberin verweigert werden, z. B. wenn dieser bereits in derselben Anlage Eigentümer war und mit Wohngeldern in beträchtlicher Höhe rückständig war (WEG § 12; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2016 – 25 S 179/15; vorhergehend: AG Remscheid, 24.11.2015 – 8a C 56/15.

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