Um Straftäter abzuschrecken montierte der Vermieter Kameraattrappen im Eingangsbereich und im Treppenhaus seines Wohnhauses. Ob das zulässig war, musste jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden.
Daraufhin klage ein Mieter vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main gegen die Attrappen, weil dieser sich beobachtet und eingeschüchtert fühlte. Das Gericht gab dem Mann Recht, da schon die Androhung einer ständigen Überwachung die Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher einschränke. Darin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Az. 33 C 3407/14).
Im Gegensatz dazu verneinte das Amtsgericht Berlin- Schöneberg im Jahr 2014 eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, soweit der Vermieter die Bewohner darüber informiert habe, dass die Kameras nur Attrappen seien (Az. 103 C 160/14).