Kamera- Attrappen  0

Video- Überwachungskamera- Attrappen im Hauseingang und Treppenhaus müssen Mieter nach Auffassung des AG Frankfurt nicht dulden.

 

Dem Wunsch nach Entfernung der Geräte hatte sich der Vermieter mit dem Argument widersetzt, diese dienten alleine der Abschreckung von Straftätern und seien im Übrigen gar nicht funktionsfähig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters werde daher nicht beeinträchtigt.

 

Das AG Frankfurt bejahte hingegen die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters. Bereits die mit der Anbringung der Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung stelle bereits eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher dar.

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