Nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
die regelmäßig als Kündigung der die Lebensgefährten verbindenden Innen-GbR einzustufen ist, können vormalige Lebensgefährten wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen (IBRRS 2019, 0977; BGB §§ 288, 426 Abs. 1, § 427 ; AG Hamburg-St.Georg, Urteil vom 13.09.2018 – 911 C 245/17).