Jeder kann Zustimmung zur Kündigung verlangen, wenn die Lebensgemeinschaft zu Ende ist  0

Nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
die regelmäßig als Kündigung der die Lebensgefährten verbindenden Innen-GbR einzustufen ist, können vormalige Lebensgefährten wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen (IBRRS 2019, 0977; BGB §§ 288426 Abs. 1, § 427 ; AG Hamburg-St.Georg, Urteil vom 13.09.2018 – 911 C 245/17).

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