Jahresabrechnung ungültig bei fehlerhafter Darstellung der Instandsetzungskosten  0

Instandsetzungskosten sind auch dann als Kosten zu verteilen, wenn sie aus der Rücklage gedeckt werden sollen. Zinseinnahmen sind diese im Wirtschaftsplan aufzuführen, soweit diese in nicht unerheblicher Höhe zu erwarten sind  (IBRRS 2018, 0095; WEG §§ 282943 Nr. 4; LG Köln, Beschluss vom 21.04.2016 – 29 S 156/15, vorhergehend: AG Köln, 09.06.2015 – 215 C 188/14).

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