Im Rahmen der Instandhaltungspflicht darf der Vermieter einer Wohnung einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen (LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 – 13 S 154/14).
Im Rahmen der Instandhaltungspflicht darf der Vermieter einer Wohnung einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen (LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 – 13 S 154/14).