Die VDI- Richtlinie 2035 stellt eine anerkannte Regel der Technik dar, welche bei dem Austausch einer Heizungsanlage durch den Installateur eine Prüfung des Heizungsfüllwassers bei dessen Verbleib in dem bestehenden Leitungssystem auch dann erforderlich macht, soweit Maßnahmen zum Korrosionsschutz nicht Bestandteil des Vertrags sind (IBRRS 2023, 2782; BGB § 633 Abs. 1, 2, § 634 Nr. 3, § 636; VOB/B § 4 Abs. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 14.07.2023 – 4 U 52/23).