Inhalt der Ankündigungspflicht von Erhaltungsmaßnahmen  0

Im Fall von Instandsetzungsarbeiten besteht eine Ankündigungspflicht des Vermieters gegenüber seinen Mietern.

 

Die nicht berechtigte Forderung eines Mieters, eine Vertragsstrafe für den Fall der verspäteten Fertigstellung der Instandsetzung zu vereinbaren, begründet für sich genommen nicht den Vorwurf einer erheblichen Pflichtverletzung, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte (BGB §§ 242, 546, 555a, 573 Abs. 1, 2 Nr. 1; LG Berlin, Urteil vom 17.03.2016 – 65 S 289/15; vorhergehend:AG Tempelhof-Kreuzberg, 02.07.2015 – 8 C 39/15).

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