In der Modernisierungsankündigung müssen Stützpfeiler angekündigt werden  0

Die Modernisierungsankündigung muss die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen enthalten.

 

Werden Balkone angebracht und diese durch Stützpfeiler auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung abgestützt, muss dies in der Modernisierungsankündigung enthalten sein.

 

Durch Balkone wird eine ohnehin schon dunkle Erdgeschosswohnung im Hinterhaus weiter verdunkelt. Eine Terrasse nebst bodentiefer Tür mit Blick auf eine nahe und emittierende Müllstandsfläche stellt ggf. keine Modernisierungsmaßnahme dar (IBRRS 2017, 1931; BGB § 545d Abs. 1, § 555b Nr. 4, § 555c Abs. 1 Nr. 1; AG Charlottenburg, Urteil vom 20.07.2016 – 216 C 98/16).

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