Hauswartkosten  0

Hauswartkosten sind in der Betriebskostenabrechnung aufzuschlüsseln. Ein pauschaler Vorwegabzug der Hauswartkosten ist zwar möglich. Soweit von dem Hauswart auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, muss sich aus der Abrechnung ergeben, welchen Anteil diese nicht umlegbaren Aufgaben ausmachen.

 

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter eine Betriebskostennachforderung geltend gemacht, unter anderem wegen gestiegener Hauswartkosten. Die Mieter bezahlten zwar zunächst, verlangten den Betrag allerdings später mit der Begründung zurück, dass ein Hauswart in ihrem Anwesen nicht tätig gewesen sei.

 

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Hauswarttätigkeit nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden seien. Der Hausmeister, der alle 14 Tage vor Ort gewesen sei, habe auch  Verwalter- und Reparaturarbeiten durchgeführt, was in der Betriebskostenabrechnung nicht angegeben gewesen sei.

 

Außerdem habe sich der Hausmeister weder den Mietern gegenüber als solcher zu erkennen gegeben, noch sei er als Hausmeister über einen Aushang im Treppenhaus aufgeführt gewesen (AG Berlin Köpenick, Az. 3 C 124/14).

 

Wenn auch Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, gehen Sie die einzelnen Positionen am besten Punkt für Punkt durch und vergleichen diese mit der

Nebenkostenabrechnung des Vorjahres. Wenn Sie hier alleine nicht weiterkommen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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