Soweit Unverheiratete zusammenziehen können Versicherungspolicen für Hausrat, Haftpflicht, oder Rechtsschutz zusammengelegt werden. Dabei sollte der zeitlich jüngere Vertrag aufgehoben und der Partner ausdrücklich in den Schutz des anderen aufgenommen werden.
Hingegen sind individuelle Policen, wie die Unfallversicherung, oder die Lebensversicherung nicht übertragbar. Soweit beide Partner eine Unfall- oder Lebensversicherung haben, sollten sie sich gegenseitig das Bezugsrecht einräumen. Nur auf diese Art und Weise erhält der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung.