Haftung des Verwalters bei Mehrausgaben für Sanierung ohne weitere WEG- Beschluss  0

Der Verwalter verletzt seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag, wenn er – ohne weitere Beschlussfassung der Eigentümer-  über die genehmigte Bausumme von 720.000.- € hinaus,   im Zusammenhang mit einer Balkon- und Fliesensanierung Zahlungen von insgesamt knapp 1,5 Mio. an Bauunternehmen für Leistungen tätigt (BGB §§ 166, 199 Abs. 1 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 5, §29 Abs. 3; LG München I, Urteil vom 31.03.2016 – 1 S 19002/11 WEG (Nicht rechtskräftig; NZB: V ZR 121/16; vorhergehend:
LG München I, 07.04.2014 – 1 S 19002/11 WEGAG München, 22.07.2011 – 481 C 1417/09).

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