Soweit der Vermieter es versäumt, die für die Umnutzung der Mieträume von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnraumnutzung nach der Bauordnung erforderliche Genehmigung zu beantragen und muss der Mieter deswegen eine neue Wohnung suchen, macht der Vermieter sich schadensersatzpflichtig (LG Potsdam, Urteil vom 27.02.2015 – 13 S 46/14).