Haftet der Mieter, wenn dessen Fahrradakku in Brand gerät und auf Hauswand übergreift?  0

Eine Pflicht, nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt ist und das Fahrrad fahrtüchtig ist, besteht nicht.

Den Eigentümer kann bei dem vorbezeichneten Sachverhalt kein Verschulden treffen, wenn der Akku des an die Hauswand angelehnten E-Bikes zwei Monate später in Brand gerät und dieser auf das angrenzende Wohngebäude übergreift (IBRRS 2026, 0949; BGB §§ 280535823 Abs. 1; VVG § 78 Abs. 2; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2026 – 9 U 8/26; vorhergehend: LG Oldenburg, Urteil vom 12.01.2026 – 6 O 1729/25).

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