Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur wiederholten kurzfristigen Untervermietung.
Nachdem bei Airbnb- Vermietungen auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. Insoweit wirkt der Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend.
Eine Mieterhöhung, die nach bereits erfolgter Kündigung erstellt wird, ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags einzustufen, mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet wird ( IBRRS 2020, 1947; BGB §§ 140, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 543 Abs. 3, §§ 558 ff. ; AG München, Beschluss vom 27.05.2020 – 473 C 20883/19