Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht  0

Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, sogenannter kleiner Schadensersatz, im Sinne von § 437 Nr. 3, §§ 280281 BGB kann nach den voraussichtlich erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten sogenannten fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden (Abgrenzung zu BGH, IBR 2018, 196, und IBR 2020, 636).

Die Umsatzsteuer ist allerdings nur zu erstatten, wenn diese tatsächlich angefallen ist (IBRRS 2021, 1116; BGB §§ 280281 Abs. 1, § 437 Nr. 3; BGH, Urteil vom 12.03.2021 – V ZR 33/19; vorhergehend: OLG Düsseldorf, 15.01.2019 – 24 U 202/17; LG Krefeld, 29.11.2017 – 2 O 143/17).

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