Ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht existiert bei unverheirateten Paaren nicht. Vielmehr erbt nicht der Partner, sondern nur die Kinder. Wenn Kinder nicht vorhanden sind, erben die Eltern, oder andere Verwandte. Bei fehlendem Testament kann also ein Cousin Miteigentümer des gemeinsamen Hauses werden. Selbst die Trauerfeier kann der überlebende Partner nicht regeln, es sei denn es existiert ein entsprechendes Testament.
Ein gemeinschaftliches Testament, wie bei Eheleuten, ist allerdings nicht möglich. Vielmehr muss jeder Partner sein eigenes Testament machen. Da ein solches widerrufen werden kann, empfiehlt sich der Abschluss eine Erbvertrages.