Erbengemeinschaft veräußert Wohnung an ein Mitglied: Verwalterzustimmung erforderlich?  0

Soweit die Veräußerung von Wohnungseigentum nach der Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG  der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder Dritter (etwa des Verwalters) bedarf, dann gilt dies auch für die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177).

 

Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).

 

Sieht die Teilungserklärung für Veräußerungen an Verwandte bestimmten Grades des Veräußerers eine Ausnahme von diesem Zustimmungserfordernis vor, dann greift diese Ausnahme auch dann, wenn das erwerbende Mitglied zu den übrigen Mitgliedern der Miterbengemeinschaft diesen Verwandtschaftsgrad aufweist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.08.2015 – 15 W 788/15).

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