Ein hoher Energieverbrauch kann sich wohnwertmindernd auswirken. Laut Auffassung des LG Berlin Fällen können Mieter in bestimmten Fällen aus diesem Grund eine Mieterhöhung ablehnen.
So wies das Landgericht die Mieterhöhungsklage des Mieters mit der Begründung zurück, dass die bisher gezahlte Miete der ortsüblichen Höhe entspreche. Dies, da der Kennwert für den Energieverbrauch bei der Einordnung der Wohnung beispielsweise in der Mietwertrichttabelle durchaus eine Rolle spiele. Im konkreten Fall lag der tatsächliche Energieverbrauch höher, als für vergleichbare Wohnungen vorgesehen (LG Berlin, 65 S 527/ 13).