Einheitspreis(e) akzeptiert, sofern Nachtragsangebot nicht widersprochen  0

Soweit der Auftraggeber in Kenntnis eines Nachtragsangebots eine Position zu dem diesem angebotenen Einheitspreis widerspruchslos ausführen, kommt auch über die Höhe des Einheitspreises konkludent eine vertragliche Vereinbarung zustande.

Die Pflicht des Auftraggebers zu einem alsbaldigen Widerspruch ergibt sich aus der zwischen den Parteien eines VOB/B-Vertrags bestehenden Kooperationspflicht, soweit dieser die einem Nachtragsangebot zugrunde liegenden Preise nicht akzeptieren will.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den entfallenen Vorteil zu erstatten, sofern Ersterer eine Rückvergütung für unbelastetes Fräsgut in die Preisgestaltung mit dem Auftragnehmer einkalkuliert und das zu entsorgende Material belastet und damit nicht wiederverwertbar ist (Anschluss an Senat, IBR 2020, 394) (IBRRS 2022, 1873; BGB §§ 242631 Abs. 1; VOB/B § 2 Abs. 1, 5, 6, § 16 Abs. 3 Nr. 1; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2022 – 12 U 141/21; vorhergehend: LG Frankfurt/Oder, 28.06.2021 – 12 O 244/18

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